Eintragung für ein Volksbgegehren nach der Landesverfassung

Aushängezeitraum: 06.03.2026 - 10.06.2026

Eintragung für ein Volksbegehren nach § 11 Abs. 3 Landesverfassung (769 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.