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Wahlservice zur Landtagswahl am 13.10.2024

Wahlinfo zur Landtagswahl

Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger aus Lorüns bei der Landtagswahl am 13. Oktober 2024 gerne optimal unterstützen. 

Bis zum 2. Oktober sollte jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte die Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2024 erhalten. Diese ist mit dem jeweiligen Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). 

 

Zur Wahl am 13. Oktober 2024 bringen Sie bitte den mit Ihren Daten personalisierten Abschnitt sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir im Wählerverzeichnis nicht mehr nach Ihnen suchen müssen. 

 

ACHTUNG: Das Wahllokal ist NEU im GEMEINDEAMT Lorüns, 6700 Lorüns 1 und ist von 08:00 bis 11:00 Uhr geöffnet!

 

Beantragung einer Wahlkarte:

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Nutzen Sie dafür bitte den bereits personalisierten Service in Form der Anforderungskarte als Teil der Amtlichen Wahlinformation. Für die Beantragung gibt es drei Möglichkeiten: persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at.

Wahlkarten-Anforderung Landtagswahl

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bitte möglichst frühzeitig. 

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! 

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 09. Oktober 2024. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung an Ihre angegebene Zustelladresse. Persönlich kann eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, um 12:00 Uhr beim Gemeindeamt beantragt werden!




 


Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (13. Oktober 2024), 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

Bitte vergessen Sie nicht, die Wahlkarte zuzukleben und auf der Rückseite zu unterschreiben!
Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich in Ihrer Heimatgemeinde beantragen, haben Sie zudem die Möglichkeit, direkt im Anschluss an die Beantragung Ihre Stimme abzugeben. In diesem Fall verbleibt die zugeklebte und unterschriebene Wahlkarte bei der Gemeinde.

01.10.2024